Beratung
Immobilienrecht

Geht es um Rechtsberatung im Zusammenhang mit Immobilien, ist eines wichtig: Fachkenntnisse im Immobilienrecht. Denn das Immobilienrecht ist ein Rechtsbereich, der sich aus vielen kleineren Bereichen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts zusammensetzt, die es für einen Anwalt in diesem Bereich zu kennen und zu beherrschen gilt.

Aus diesem Grund haben wir uns in unserer Kanzlei in München auf das Immobilienrecht spezialisiert und bearbeiten nahezu ausschließlich Fälle aus den Bereichen Mietrecht, privates Baurecht, öffentliches Baurecht, WEG-Recht und Nachbarschaftsrecht.

So können Sie sicher sein, dass wir wissen, was wir tun, wenn wir uns um Ihr Anliegen im Immobilienrecht kümmern.

Ihr Vorteil: unsere Erfahrung

Neben Fachkenntnissen kommt es - gerade im Immobilienrecht! - außerdem auf etwas anderes an: auf Erfahrung. Erfahrung im praktischen Umgang mit der Rechtsmaterie, auf Erfahrung im Umgang mit Behörden, auf Erfahrung im Umgang mit Gegnern.

Denn gerade im Baurecht, Mietrecht, WEG-Recht oder Nachbarschaftsrecht kommt es oft nicht nur auf den Buchstaben des Gesetzes an, sondern auf die Dinge zwischen den Zeilen, um zu einem guten Ergebnis zu kommen.

Wie beraten seit vielen Jahren Mandanten in und um München fast ausschließlich im Immobilienrecht. Deswegen kann uns in diesem Bereich kaum noch etwas überraschen. Das nutzen wir zu Ihrem Vorteil.

Unsere Tätigkeitsbereiche

Baurecht

Ein wesentlicher Teil des Immobilienrecht ist das Baurecht. Aufgeteilt ist das Baurecht selbst wiederum in zwei große, eigenständige Bereiche: das öffentliche Baurecht und das private Baurecht.

Dabei geht es im privaten Baurecht vor allem um die rechtlichen Fragen, die sich zwischen dem Bauherren und seinen Vertragspartnern ergeben können, also zwischen dem Bauherren und dem Bauträger, dem Architekten und zum Beispiel den Handwerkern. Im öffentlichen Baurecht geht es dagegen um Fragen, die mit den verwaltungsrechtlichen Vorgaben für Bauten zu tun haben, also beispielswiese um die Baugenehmigung für ein Gebäude, um Abstandsflächen oder um die Frage, ob und wann z. B. ein "illegaler Bau" abgerissen werden muss.

Erfahren Sie mehr über unser Beratungsangebot im Baurecht.

Wohnungs­eigentums­recht (WEG-Recht)

Auch das Wohnungseigentumsrecht bzw. WEG-Recht - zählt zu den wesentlichen Bereichen des Immobilienrechts. Hier geht es in erster Linie um Rechte und Pflichten der Eigentümer einer Eigentumswohnung - aber auch um die Rechte und Pflichten der Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft untereinander.

Da in Eigentümergemeinschaften oft sehr unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse aufeinander treffen, sind Auseinandersetzungen in einer Eigentümergemeinschaft nicht selten. Vor allem Fragen rund um das Gemeinschaftseigentum bzw. Sondereigentum führen häufig zu Konflikten, beispielsweise wenn es um die Sanierung und Instandhaltung bestimmter Gebäudeteile (Dach, Fassade, Heizungsanlage etc.) geht.

Erfahren Sie mehr über unser Beratungsangebot im WEG-Recht.

Mietrecht

Auch das Mietrecht zählt zum Immobilienrecht und ist einer der Bereiche des Immobilienrechts, mit dem wohl die meisten Menschen in Berührung kommen - als Mieter oder Vermieter privater Immobilien oder Mieter bzw. Vermieter im gewerblichen Bereich.

Das Mietrecht ist in Deutschland fest im Gesetz verankert. Dreh- und Angelpunkt für jedes Mietverhältnis ist aber viel mehr der jeweilige Mietvertrag, als Wohnraummietvertrag oder Gewerbemietvertrag. Dabei macht es in einigen Punkten in der Tat erhebliche Unterschiede, ob man Wohnraum angemietet hat oder Gewerbeflächen. Denn das gesetzliche Mietrecht macht für diese beiden Bereiche teilweise sehr unterschiedliche Vorgaben, an die die jeweiligen Mietverträge sich halten müssen.

Erfahren Sie mehr über unser Beratungsangebot im Mietrecht.

Nachbarrecht

Wo Menschen - auf mehr oder weniger engem Raum - zusammenleben, bleiben "Reibereien" zwischen Nachbarn nicht aus. Nicht selten wird aus Ärger über nächtlichen Lärm oder anhaltendes Hundegebell ein echter Streit.

Solche Probleme des Zusammenlebens, aber auch Fragen zum Thema überfallendes Laub, Grenzverlauf oder Grenzbaum sind in Deutschland rechtlich geregelt - im Nachbarrecht bzw. Nachbarschaftsrecht. Dabei verfolgt das Nachbarschaftsrecht ein wichtiges Ziel: Es soll dafür Sorge tragen, dass Menschen trotz oft unvermeidbarer gegenseitiger Beeinträchtigungen möglichst gut und friedlich zusammenleben. Allerdings ist dafür hin und wieder anwaltliche Unterstützung nötig.

Erfahren Sie mehr über unser Beratungsangebot im Nachbarrecht.

Baurecht

Ein wesentlicher Teil des Immobilienrechts ist das Baurecht. Aufgeteilt ist das Baurecht selbst wiederum in zwei große, eigenständige Bereiche: das öffentliche Baurecht und das private Baurecht.

Dabei geht es im privaten Baurecht vor allem um die rechtlichen Fragen, die sich zwischen dem Bauherren und seinen Vertragspartnern ergeben können, also zwischen dem Bauherren und dem Bauträger, dem Architekten und zum Beispiel den Handwerkern. Im öffentlichen Baurecht geht es dagegen um Fragen, die mit den verwaltungsrechtlichen Vorgaben für Bauten zu tun haben, also beispielswiese um die Baugenehmigung für ein Gebäude, um Abstandsflächen oder um die Frage, ob und wann z. B. ein "illegaler Bau" abgerissen werden muss.

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Wohnungs­eigentums­recht (WEG-Recht)

Auch das Wohnungseigentumsrecht bzw. WEG-Recht - zählt zu den wesentlichen Bereichen des Immobilienrechts. Hier geht es in erster Linie um Rechte und Pflichten der Eigentümer einer Eigentumswohnung - aber auch um die Rechte und Pflichten der Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft untereinander.

Da in Eigentümergemeinschaften oft sehr unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse aufeinander treffen, sind Auseinandersetzungen in einer Eigentümergemeinschaft nicht selten. Vor allem Fragen rund um das Gemeinschaftseigentum bzw. Sondereigentum führen häufig zu Konflikten, beispielsweise wenn es um die Sanierung und Instandhaltung bestimmter Gebäudeteile (Dach, Fassade, Heizungsanlage etc.) geht.

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Mietrecht

Auch das Mietrecht zählt zum Immobilienrecht und ist einer der Bereiche des Immobilienrechts, mit dem wohl die meisten Menschen in Berührung kommen - als Mieter oder Vermieter privater Immobilien oder Mieter bzw. Vermieter im gewerblichen Bereich.

Das Mietrecht ist in Deutschland fest im Gesetz verankert. Dreh- und Angelpunkt für jedes Mietverhältnis ist aber viel mehr der jeweilige Mietvertrag, als Wohnraummietvertrag oder Gewerbemietvertrag. Dabei macht es in einigen Punkten in der Tat erhebliche Unterschiede, ob man Wohnraum angemietet hat oder Gewerbeflächen. Denn das gesetzliche Mietrecht macht für diese beiden Bereiche teilweise sehr unterschiedliche Vorgaben, an die die jeweiligen Mietverträge sich halten müssen.

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Nachbarrecht

Wo Menschen - auf mehr oder weniger engem Raum - zusammenleben, bleiben "Reibereien" zwischen Nachbarn nicht aus. Nicht selten wird aus Ärger über nächtlichen Lärm oder anhaltendes Hundegebell ein echter Streit.

Solche Probleme des Zusammenlebens, aber auch Fragen zum Thema überfallendes Laub, Grenzverlauf oder Grenzbaum sind in Deutschland rechtlich geregelt - im Nachbarrecht bzw. Nachbarschaftsrecht. Dabei verfolgt das Nachbarschaftsrecht ein wichtiges Ziel: Es soll dafür Sorge tragen, dass Menschen trotz oft unvermeidbarer gegenseitiger Beeinträchtigungen möglichst gut und friedlich zusammenleben. Allerdings ist dafür hin und wieder anwaltliche Unterstützung nötig.

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